Ausbildungsplatz für den Beruf Fachkraft für Hygieneüberwachung (w, m, d)
207/2024/DII
Stellenart:
Ausbildung
Arbeitsort:
Zwickau
Beschäftigungsverhältnis:
Vollzeit
Einstellungstermin:
01.08.2025
Das Landratsamt Zwickau bietet
einen Ausbildungsplatz für den Beruf Fachkraft für Hygieneüberwachung (w, m, d)
unter der Kennziffer: 207/2024/DII
Ausbildungsentgelt: 1.218,26 € im ersten Ausbildungsjahr nach TVAöD-BBiG (Stand: 08/2024)
Ausbildungsdauer: drei Jahre, mit Übernahmeangebot nach TVAöD-BBiG
Ausbildungsbeginn: 1. August 2025
Fachkräfte für Hygieneüberwachung führen Kontrollen von öffentlichen und privaten Einrichtungen, welche strenge Hygienevorschriften einhalten müssen, durch. Dazu zählen beispielsweise Hallenbäder, Kindergärten oder Altenpflegeheime. Aber auch in der Klär- und Abfallentsorgung überwachen und überprüfen sie die hygienischen Bedingungen und Standards. Zudem übernehmen Fachkräfte für Hygieneüberwachung Messungen und Probenentnahmen im Rahmen dieser Kontrollen, führen entsprechende Protokolle und Berichte und überprüfen die angeordneten Maßnahmen. Im Rahmen ihrer Tätigkeit nehmen Fachkräfte für Hygieneüberwachung auch eine Beratungsfunktion für die Bürgerinnen und Bürger ein.
Die dreijährige Ausbildung findet im dualen System statt. Die blockweise theoretische Ausbildung findet in der Fachschule SbbS Gesundheit, Soziales und Sozialpädagogik, Maler- Fischer- Straße 2, in 07552 Gera statt. Die praktische Ausbildung erfolgt im Gesundheitsamt des Landkreises Zwickau sowie bei geeigneten Praktikumsstellen in unserer Landkreisverwaltung und bei externen Ausbildungspartnern.
Unsere Erwartungen:
- Voraussetzung für die Ausbildung ist mindestens ein erfolgreicher Realschulabschluss und gute Leistungen in den Schwerpunktfächern Mathematik, Deutsch, Biologie und Chemie.
Darüber hinaus sind uns wichtig:
- körperliche Eignung für den Beruf
- Interesse an Ordnung, Hygiene und Sauberkeit
- sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau C1)
- Gewissenhaftigkeit, Sorgfalt, Genauigkeit und Teamfähigkeit
- Verantwortungsbewusstsein und eine gute Kommunikationsfähigkeit
- Engagement, Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität
Wir bieten Ihnen:
- eine duale Ausbildung mit vielseitigen und praxisorientierten Einsätzen im Gesundheitsamt sowie diversen Praktika
- eine fundierte und abwechslungsreiche Ausbildung mit Zukunftsperspektive
- Betreuung und Unterstützung durch qualifizierte Ausbilder während der gesamten Ausbildung
- flexible Arbeitszeiten in Anlehnung an die Arbeitszeiten unserer Beschäftigten
- Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Ausbildungstagen pro Kalenderjahr
- tarifgerechte Ausbildungsvergütung (gemäß § 8 TVAöD-BBiG)
- Abschlussprämie in Höhe von 400,00 € nach bestandener Abschlussprüfung
- Übernahme nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung (gem. § 16a TVAöD-BBiG)
Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann reichen Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Praktikumsnachweise, Zertifikate) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Aufgrund dessen, dass die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq
Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.
Bewerbungen erwünscht bis: 5. Januar 2025
Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.
Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.
Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/datenschutz.